Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Herrn Daniel Zucali e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer“) und natürlichen sowie juristischen Personen (im Folgenden „Auftraggeber“) für das jeweilige Rechtsgeschäft sowie für alle künftigen Geschäfte, auch wenn im Einzelfall, insbesondere bei Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
1.2 Der Auftragnehmer kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB, abrufbar auf www.zucali.com. Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer im Rahmen des jeweiligen Rechtsgeschäfts sowie künftiger Geschäfte erbringt.
1.3 Abweichende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschluss zu.
1.4 Vertragserfüllungshandlungen des Auftragnehmers stellen keine Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen dar.
1.5 Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
1.6 Die Geltung der AGB wird auch dann anerkannt, wenn kein schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber vorliegt.

2. Angebot, Vertragsabschluss und Kostenvoranschlag
2.1 Angebote, Kostenvoranschläge, Abbildungen, Skizzen und Pläne sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Angebote sind vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen. Nach Zugang der Auftragsbestätigung stellt der Auftragnehmer eine erste Teilrechnung über 10 % der Auftragssumme aus. Mit Zugang dieser Anzahlung gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag als geschlossen.
2.3 Nach Eingang der Anzahlung informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber binnen angemessener Frist schriftlich (E-Mail genügt) über den geplanten Beginn der Leistungserbringung. Vor Arbeitsbeginn ist eine zweite Teilrechnung über 40 % der Auftragssumme zu begleichen, sodass der Betrag bis zum Beginn der Arbeiten eingelangt ist. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist der Auftragnehmer nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet.
2.4 Der Restbetrag in Höhe von 50 % der Auftragssumme ist vor Übergabe bzw. Versand des Vertragsgegenstands zu begleichen. Der Auftraggeber wird gesondert informiert, sobald der Vertragsgegenstand fertiggestellt ist oder die Fertigstellung unmittelbar bevorsteht. Der Gesamtpreis wird gemäß der Inflationsrate von Statistik Austria im Zeitraum vom Auftragsabschluss bis zur Schlussrechnung angepasst.
2.5 Kostenvoranschläge erfolgen nach bestem Wissen, eine Gewähr für deren Richtigkeit wird nicht übernommen. Ergeben sich nach Auftragserteilung Kostensteigerungen von mehr als 15 %, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Unvermeidliche Überschreitungen unter 15 % können ohne weitere Verständigung in Rechnung gestellt werden. Änderungen und Zusatzaufträge werden gesondert zu angemessenen Preisen berechnet.
2.6 Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Gebühren (z. B. Wechselkurs- oder Transaktionsgebühren) trägt der Auftraggeber.
3.2 Erfolgt der Versand des Vertragsgegenstands in ein Land außerhalb der Europäischen Union, wird die Rechnung ohne die in Österreich geltende Umsatzsteuer ausgestellt. Die Exportbescheinigung wird von der Spedition erstellt und dem Auftragnehmer ausgehändigt.
3.3 Holt der Auftraggeber den Vertragsgegenstand ab und exportiert diesen selbst in ein Drittland, wird die Umsatzsteuer zunächst berechnet. Nach Vorlage der Exportbescheinigung erstattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Umsatzsteuer. Die entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
3.4 Versandkosten und Gitarrenkoffer sind nicht im Preis enthalten. Versand oder Übergabe an einem anderen Ort als dem Firmensitz des Auftragnehmers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung; anfallende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4. Erfüllungsort und Gefahrtragung
4.1 Erfüllungsort ist der Firmensitz des Auftragnehmers, Schubertstraße 1, A-3350 Haag, Österreich.
4.2 Kosten und Risiken des Transports trägt der Auftraggeber.

5. Verzug
5.1 Lieferfristen und -termine sind, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und gelten stets als voraussichtliche Zeitpunkte der Bereitstellung sowie der Übergabe bzw. Übersendung an den Auftraggeber.
5.2 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist schriftlich (E-Mail reicht aus) geltend zu machen.
5.3 Nicht rechtzeitig abgeholte oder empfangene Ware wird für maximal 6 Monate auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers gelagert. Dafür wird eine Lagergebühr von EUR 5,00 pro angefangenem Kalendertag berechnet. Der Auftragnehmer kann nach einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig verwerten. In diesem Fall gilt eine Vertragsstrafe von 35 % des Rechnungsbetrags (exkl. USt).

6. Schadenersatz
6.1 Zum Schadenersatz ist der Auftragnehmer nur in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung gegenüber einem unternehmerisch tätigen Auftraggeber verjährt in zwei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

7. Rücktrittsrecht
7.1 Bei individuell auf Basis der Wünsche und Vorgaben des jeweiligen Auftraggebers angefertigten Instrumenten besteht auch bei Fernabsatz-, Auswärts- und Haustürgeschäften kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Privaten Kunden räumt der Auftragnehmer freiwillig das Recht ein, binnen zwei Wochen ab Übergabe des Vertragsgegenstands vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, der Vertragsgegenstand ist aufgrund seines Individualisierungsgrads nicht mehr weiterveräußerbar. Der Auftragnehmer weist im Angebot darauf hin, ob der jeweilige Vertragsgegenstand vom Rücktrittsrecht erfasst ist. Wird im Angebot keine Aussage zu einem etwaigen Rücktrittsrecht getroffen, besteht kein solches. Beim Verkauf bereits gefertigter Instrumente steht ein Rücktrittsrecht nur bei Fernabsatz-, Auswärts- und Haustürgeschäften zu.
7.2 Das Rückgaberecht gilt nicht für Vertragsgegenstände, die Beschädigungen wie etwa Dellen oder Kratzer aufweisen, sofern es sich dabei nicht um einen Fall der Gewährleistung handelt.
7.3 Tritt der Auftraggeber vor Beginn der Arbeit an der bestellten Gitarre vom Kauf zurück, verbleiben die bereits bezahlten 10 % der ersten Teilrechnung als Aufwandsentschädigung für die bereits geleistete Arbeit (Kommunikation, Angebot, Holz aussuchen etc.) beim Auftragnehmer.
7.4 Macht der Auftraggeber von seinem freiwillig eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch, steht dem Auftragnehmer ein pauschalierter Schadenersatzanspruch in Höhe von 35 % der Auftragssumme zu.
7.5 Das Rückgaberecht kann nur durch eine schriftliche Rücktrittserklärung (E-Mail ist ausreichend) ausgeübt werden, die innerhalb der oben genannten Frist beim Auftragnehmer einlangen muss.

8. Gerichtsstand und Rechtswahl
8.1 Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
8.2 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9. Weitere Bestimmungen
9.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
9.2 Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
9.3 Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche des Auftragnehmers mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
9.4 Holz ist ein lebender Werkstoff, was bedeutet, dass sich die Instrumente mit der Zeit unterschiedlich entwickeln und minimal verformen. Dies stellt keinen Mangel dar, sondern ist der Eigenart des Werkstoffes Holz geschuldet. Innerhalb der ersten Monate verändert sich vor allem die Saitenlage, welche auf Wunsch des Auftraggebers innerhalb der ersten beiden Jahre einmalig vom Auftragnehmer in dessen Werkstatt kostenlos neu eingestellt wird. Damit einhergehende Versandkosten trägt der Auftraggeber.
9.5 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Holz sehr empfindlich auf Schwankungen der relativen Luftfeuchte (und Temperatur) reagiert. Sinkt die relative Luftfeuchte deutlich unter 50 %, sind Schäden am Instrument zu erwarten. Hohe Temperaturen in Kombination mit Feuchtigkeit lösen die Leime und beeinflussen die Beschaffenheit des Holzes, wodurch Schäden am Instrument zu erwarten sind, welche nicht auf einen Mangel zurückzuführen sind. Das Instrument sollte daher immer in einem Bereich von 55 bis 65 % relativer Luftfeuchtigkeit und möglichst bei Raumtemperatur gelagert werden.